Die Österreichische Wirbelsäulengesellschaft vergibt jedes Jahr zahlreiche Stipendien an aktive Mitglieder der Gesellschaft. Die folgende Liste bietet eine Übersicht der Hospitationsmöglichkeiten in Österreich. Es wird darum ersucht, bei der Bewerbung auch den gewünschten Hospitationsort anzugeben. Sie finden den Ihnen naheliegendsten Standort unter Übersicht Hospitation von spine.at.
Hospitation
Universitätsklinik für Orthopädie und Unfallchirurgie
(Leiter: o.Univ.Prof.Dr. Reinhard Windhager)
Klinische Abteilung für Orthopädie
Ao.Univ.Prof.Dr.Josef G. Grohs
Kontakt (Sekretariat)
+43 1 40400-40830 oder -61048
Abteilung für Unfallchirurgie/ Sporttraumatologie und Orthopädie
Prim.Univ.Prof.Dr. Mehdi Mousavi
Kontakt (Sekretariat)
+43 1 288 02 – 3402 oder 3403
Prim.Univ.Doz. Dr. Kambiz Sarahrudi
Kontakt (Sekretariat)
+43 2622 9004-13201
Universitätsklinik für Neurochirurgie
(Leiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas Gruber)
Dr. Senker oder Dr. Narovec
Kontakt
+43 5 7680 87 – 0
Dr. Helmut Hiertz – Neurochirurg
Kontakt (Sekretariat)
+436245 89990
Universitätsklinik für Neurochirurgie Innsbruck
Univ.Prof. Dr. Claudius Thome
Kontakt
+43 512 504-27454
Sanatorium Kettenbrücke
Dr. M. Gabl
Kontakt
+43 512 2112 700
Univ.Doz. Mag. Dr. Christian Bach
Kontakt
+43 5522 303
Department für Wirbelsäulenchirurgie
DL Dr. Sven Ziegler
Kontakt
+43 3532 2424-0
Prim.Priv.Doz.Dr.Gerd Ivanic
Kontakt
+43 316 596-2600
Die jeweilgien Ausschreibungskriterien finden Sie direkt unter den nachfolgenden Forschungsförderungen.
Forschungsförderung
Ausschreibungskriterien:
Der Preis ist auf € 2.500 angesetzt, wobei die genaue Höhe vor Auslobung jeweils durch den Kassier festgelegt und per Vorstandsbeschluss in Kraft gesetzt wird.
Zur Berücksichtigung kommen nur Peer Review-Originalarbeiten in Top- oder Standardjournalen. Als Nachweis zählt ein Reprint, der Journalband bzw. ein Letter of Acceptance. Die Arbeit darf ab dem 1.1. des Vorjahres zur Publikation gelangt sein.
Die Einreichung kann ausschließlich von aufrechten Mitgliedern der Gesellschaft vorgenommen werden. Das Alter soll 45 Jahre nicht übersteigen (Bitte daher im Antrag das Alter anführen!). Inhaber von Führungspositionen (Teamleiter, Departmentleiter, Primarii, etc.) sind vom Preiserhalt ausgeschlossen.
Das Preisgeld kann für die beiden folgenden Optionen (a oder b) verwendet werden:
a) Studienaufenthalt: Dem Bewerbungsschreiben ist eine Liste von 3 Zentren beizulegen, von denen die/der KandidatIn mindestens ein Zentrum zu besuchen plant. Vor Reiseantritt ist die Auswahl des Reiseziels mit dem Vorstand abzustimmen und dieser wird sich nach Maßgabe bemühen, bei der Reiseorganisation Hilfe zu stellen. Bei vorliegender Zusage eines Zentrums für einen potentiellen Besuch ist auch ein auf ein Zentrum konkretisierter Antrag möglich.
Die Ausschüttung ist an einen mehrwöchigen Aufenthalt mit Vorlage der Einladung sowie Vorlage einer Bestätigung der erfolgreichen Mitarbeit gebunden.
b) Projekt: Neben Studienaufenthalten können auch wissenschaftliche Projekte gefördert werden. Dem Bewerbungsschreiben ist eine ausführliche Projektbeschreibung mit Kostenaufstellung und Zeitplan beizulegen. Eine Förderung von Computerhardware ist nicht möglich. Die Genehmigung erfolgt über Vorstandsbeschluss.
Die Abgabe muss 21 Tage vor Beginn des Kongresses an das Gesellschaftsekretariat (s.u.) erfolgen.
Am folgenden Jahreskongress ist über den Studienaufenthalt oder den Projektfortschritt ein Bericht abzugeben.
Einreichungsdeadline für den Preis ist der 7.1. jeden Jahres. Bis dahin müssen die Arbeiten per Email () im Sekretariat eingelangt sein!
Ausschreibungskriterien:
Es werden 3 Reisestipendien à je € 1000,- für Kongress- oder Kursbesuche vergeben.
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss aufrechtes Mitglied der Gesellschaft und nicht älter als 45 Jahre sein.
Einreichungsdeadline ist jährlich der 30. November. Bis dahin müssen die Anträge mit ausführlicher Begründung per Email () im Sekretariat eingelangt sein! Das Reisestipendium muss prospektiv beantragt werden. Bereits stattgefundene Reisen können nicht eingereicht werden.
Die Zuteilung erfolgt über einen Vorstandsbeschluss.
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt nach Einsendung der Teilnahmebestätigung des Kongresses oder des Kurses an das Sekretariat.
Ausschreibungskriterien:
Für die Teilnahme an einem Ausbildungskurs mit praktischen Übungen („Operationskurs“) werden 3-mal jährlich bis zu je € 1000,- vergeben.
Der Antragsteller muss aufrechtes Mitglied der Gesellschaft und nicht älter als 35 Jahre sein.
Ein Antrag ist mit ausführlicher Begründung, der Vorlage des Kursprogrammes, einem Empfehlungsschreiben des Ausbildungsleiters und einer Kostenschätzung (Kurskosten, etwaige Reise- und Hotelkosten) per Email () an das Sekretariat zu senden!
Die Zuteilung erfolgt über einen Vorstandsbeschluss.
Die Auszahlung der Unterstützung erfolgt nach Einsendung der Teilnahmebestätigung des Kurses und entsprechender Zahlungsnachweise an das Sekretariat.